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Ausserordentliche Massnahmen in der Baubranche: Position vom bauenwallis.
Der Vorstand von bauenwallis hat den Beschluss des Bundesrates vom 20. März 2020, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Betrieb zu halten, zur Kenntnis genommen. Nach Angaben der Behörde müssen die Bauunternehmen, unter Vorbehalt der vollständigen Umsetzung der empfohlenen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller, funktionieren. Besorgt um die Gesundheit der Mitarbeiter und ihrer Familien, stellt sich der Vorstand hinter die Entscheidungen der Behörde in dieser Angelegenheit, ermutigt jeden, Verantwortung zu übernehmen und fordert zur Rigorosität und Solidärität auf.
Der Bundesrat hat an seiner Pressekonferenz vom 20. März 2020 klar verdeutlicht, dass die Baustellen in der Schweiz sowie die übrige Wirtschaftstätigkeit, offen blieben sollen, sofern die Unternehmen die vom SECO erlassenen Massnahmen, die auf dem Dokument «Checkliste für Baustellen» vom 19.03.2020 aufgelistet sind vollumfänglich erfüllen. Die Bundesbehörde bestätigte dies in einer öffentlichen Bekanntmachung am 23. März 2020. Der Direktor des Bundesamtes für Justiz stellte bei dieser Gelegenheit auch nachdrücklich fest, dass die Entscheidungen der Kantone Tessin und Genf, die Baustellen auf ihrem Gebiet zu schliessen, als nicht mit dem Bundesrecht vereinbar angesehen werden. Bauenwallis nahm in seiner ausserordentlichen Sitzung am 24. März diese Entscheidungen und Informationen zur Kenntnis.
Da er die nationalen Experten im Bereich des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Gesundheit nicht zu ersetzen wagt, stellt sich der Vorstand von bauenwallis, der sich um die Schutzpflicht sorgt, auf die Vorschriften und Beschlüsse des Bundesrates ein. Es ist daher klar, dass zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller, Arbeitnehmer sowie ihre Familie, alle von der Behörde erlassenen Massnahmen auf allen aktiven Baustellen einhalten müssen.
Äusserste Strenge bei der Anwendung der Massnahmen
Der Vorstand von bauenwallis ermutigt daher die Unternehmen, die ausserordentlichen Massnahmen äusserst rigoros anzuwenden und zu überwachen. Jeder in der Unternehmensstruktur und in der Wertschöpfungskette der Branche muss sowohl für die Planung der Arbeiten als auch für die konkrete Umsetzung der Massnahmen im Einzelfall Verantwortung übernehmen.
Ist dies nicht der Fall, weist der Vorstand darauf hin, dass Unternehmen, die den Massnahmenkatalog auf lokaler Ebene objektiv nicht einhalten können, die betreffende(n) Baustelle(n) schliessen müssen. Bauenwallis hatte im Übrigen, zusammen mit den Sozialpartnern, den Walliser Staatsrat durch Stellungnahme vom 20. März aufgefordert, «Kontrollmittel durch staatliche Gewalt» einzurichten. In den Verordnungen des Bundesrates ist diesbezüglich festgelegt, dass die Baustellen nicht öffentlich zugänglich sind, mit Ausnahme der vom Bundesrat und vom Walliser Staatsrat festgelegten Agenten und des Personals.
Der Vorstand ist sich der Schwierigkeiten bewusst auf die viele Unternehmen stossen, die ihre Mitarbeiter schützen und auf ihre berechtigten Ängste reagieren wollen, und ist der Ansicht, dass es die Pflicht aller ist, die empfohlenen Massnahmen – die von der Behörde als ausreichend erachtet werden – anzuwenden. Andererseits fordert er eine Präzisierung der einschlägigen SUVA-Regelungen, um den Interpretationsspielraum so weit wie möglich einzuschränken und sich möglichst genau an die gesundheitlichen Anforderungen zu halten.
Noch offene Fragen
Die Frage des Nachweises der Unmöglichkeit und damit der Haftung von Unternehmen gegenüber den Bauherren oder anderen Unternehmen im Falle einer einseitigen Schliessung bleibt jedoch offen. Ebenso wird das Recht auf Zugang zu den im Rahmen der Regelung ֦KAE ̶ Kurzarbeitsentschädigung" vorgesehenen Zulagen in den Fällen, in denen das Unternehmen beschliesst seine Tätigkeit einzustellen, ohne die Unmöglichkeit der Umsetzung der oben genannten Massnahmen nachzuweisen, mehr als in Frage gestellt. Um Zugang zu KAE zu erhalten, muss das Unternehmen unbedingt objektiv nachweisen können, dass die empfohlenen Massnahmen in einem bestimmten Kontext und an einer gewissen Baustelle nicht umgesetzt werden konnten.
In ihrer jetzigen Form und aus all diesen Gründen kann die Position der nationalen Gewerkschaft UNIA, welche die völlige Schliessung der Industrie und des Baugewerbes fordert, von bauenwallis nicht geteilt werden. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die vom Bund vorgesehenen Massnahmen in vielen Situationen und an vielen Arbeitsplätzen mit Strenge, gesundem Menschenverstand und Verantwortung angewandt werden können. Andererseits ist es ebenso wichtig, dass ernsthafte Kontrollen stattfinden und im Interesse aller von der staatlichen Gewalt gewissenhaft durchgeführt werden.
Die gegenwärtige ausserordentliche Situation hat viele Wirtschaftszweige dazu gezwungen alle Aktivitäten einzustellen. Es ist deshalb wichtig, dass diejenigen Sektoren, für die der Bundesrat erklärt hat, dass die Arbeit unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten werden kann sich bemühen, dieser Anweisung zu folgen.
Die Säule der Bauwirtschaft war immer in der Lage, unabhängig von den Umständen zu innovieren und sich anzupassen. Dasselbe wird bei dieser Gelegenheit zum Wohle der Arbeitnehmer, der Wirtschaft, der Schweiz von heute und jener der Zukunft gelten.
Der Vorstand von bauenwallis verfolgt die Entwicklung der Situation genau und wird die seinen Mitgliedern zur Verfügung stehenden Informationen auf der Grundlage der verfügbaren Informationen und offiziellen Entscheidungen aktualisieren.