FR DE Extranet Zugang

COVID-19

Ausserordentliche Massnahmen in der Baubranche: Position vom bauenwallis.

Der Vorstand von bauenwallis hat den Beschluss des Bundesrates vom 20. März 2020, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Betrieb zu halten, zur Kenntnis genommen. Nach Angaben der Behörde müssen die Bauunternehmen, unter Vorbehalt der vollständigen Umsetzung der  empfohlenen  Massnahmen  zum  Schutz  der  Gesundheit  und  Sicherheit  aller,  funktionieren.  Besorgt um die Gesundheit der Mitarbeiter und ihrer Familien, stellt sich der Vorstand hinter die  Entscheidungen der Behörde in dieser Angelegenheit, ermutigt jeden, Verantwortung zu  übernehmen und fordert zur Rigorosität und Solidärität auf.

Der Bundesrat hat an seiner Pressekonferenz vom 20. März 2020 klar verdeutlicht, dass die Baustellen in der Schweiz sowie die übrige Wirtschaftstätigkeit, offen blieben sollen, sofern die Unternehmen die  vom SECO erlassenen Massnahmen, die auf dem Dokument «Checkliste für Baustellen» vom  19.03.2020  aufgelistet  sind  vollumfänglich  erfüllen.  Die Bundesbehörde  bestätigte  dies  in  einer  öffentlichen Bekanntmachung am 23. März 2020. Der Direktor des Bundesamtes für Justiz stellte bei dieser Gelegenheit auch nachdrücklich fest, dass die Entscheidungen der Kantone Tessin und Genf,  die Baustellen auf ihrem Gebiet zu schliessen, als nicht mit dem Bundesrecht vereinbar angesehen  werden. Bauenwallis nahm in seiner ausserordentlichen Sitzung am 24. März diese Entscheidungen und Informationen zur Kenntnis.

Da er die nationalen Experten im Bereich des Gesundheitsschutzes und der öffentlichen Gesundheit nicht zu ersetzen wagt, stellt sich der Vorstand von bauenwallis, der sich um die Schutzpflicht sorgt, auf  die  Vorschriften  und  Beschlüsse  des  Bundesrates  ein.  Es ist  daher  klar,  dass  zum  Schutz  der  Gesundheit und Sicherheit aller, Arbeitnehmer sowie ihre Familie, alle von der Behörde erlassenen  Massnahmen auf allen aktiven Baustellen einhalten müssen.

Äusserste Strenge bei der Anwendung der Massnahmen

Der Vorstand von bauenwallis ermutigt daher die Unternehmen, die ausserordentlichen Massnahmen äusserst rigoros anzuwenden und  zu überwachen. Jeder in der Unternehmensstruktur und in der  Wertschöpfungskette der Branche muss sowohl für die Planung der Arbeiten als auch für die konkrete  Umsetzung der Massnahmen im Einzelfall Verantwortung übernehmen.

Ist dies nicht der Fall, weist der Vorstand darauf hin, dass Unternehmen, die den Massnahmenkatalog auf lokaler Ebene objektiv nicht einhalten können, die betreffende(n) Baustelle(n) schliessen müssen.  Bauenwallis  hatte  im  Übrigen,  zusammen  mit  den  Sozialpartnern,  den  Walliser  Staatsrat  durch  Stellungnahme vom 20. März aufgefordert, «Kontrollmittel durch staatliche Gewalt» einzurichten. In den Verordnungen des Bundesrates ist diesbezüglich festgelegt, dass die Baustellen nicht öffentlich zugänglich sind, mit Ausnahme der vom Bundesrat und vom Walliser Staatsrat festgelegten Agenten  und des Personals.

Der  Vorstand  ist  sich  der  Schwierigkeiten  bewusst  auf  die  viele  Unternehmen  stossen,  die  ihre  Mitarbeiter schützen und auf ihre berechtigten Ängste reagieren wollen, und ist der Ansicht, dass es die  Pflicht aller ist, die empfohlenen Massnahmen – die von der Behörde als ausreichend erachtet werden  – anzuwenden. Andererseits fordert er eine Präzisierung der einschlägigen SUVA-Regelungen, um den Interpretationsspielraum  so  weit  wie  möglich  einzuschränken  und  sich  möglichst  genau  an  die  gesundheitlichen Anforderungen zu halten. 

Noch offene Fragen 

Die Frage des Nachweises der Unmöglichkeit und damit der Haftung von Unternehmen gegenüber den Bauherren  oder  anderen  Unternehmen  im  Falle einer  einseitigen  Schliessung  bleibt jedoch offen.  Ebenso wird das Recht auf Zugang zu den im Rahmen der Regelung ֦KAE ̶ Kurzarbeitsentschädigung"  vorgesehenen  Zulagen  in  den  Fällen,  in  denen  das  Unternehmen  beschliesst  seine  Tätigkeit  einzustellen, ohne die Unmöglichkeit der Umsetzung der oben genannten Massnahmen nachzuweisen,  mehr als in Frage gestellt. Um Zugang zu KAE zu erhalten, muss das Unternehmen unbedingt objektiv  nachweisen können, dass die empfohlenen Massnahmen in einem bestimmten Kontext und an einer  gewissen Baustelle nicht umgesetzt werden konnten. 

In ihrer jetzigen Form und aus all diesen Gründen kann die Position der nationalen Gewerkschaft UNIA, welche die völlige Schliessung der Industrie und des Baugewerbes fordert, von bauenwallis nicht geteilt  werden. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die vom Bund vorgesehenen Massnahmen in vielen Situationen und an vielen Arbeitsplätzen mit Strenge, gesundem Menschenverstand und Verantwortung  angewandt werden können. Andererseits ist es ebenso wichtig, dass ernsthafte Kontrollen stattfinden und im Interesse aller von der staatlichen Gewalt gewissenhaft durchgeführt werden.  

Die gegenwärtige  ausserordentliche  Situation  hat  viele  Wirtschaftszweige  dazu  gezwungen  alle  Aktivitäten einzustellen. Es ist deshalb wichtig, dass diejenigen Sektoren, für die der Bundesrat erklärt hat, dass die Arbeit unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten werden kann sich bemühen,  dieser Anweisung zu folgen.

Die Säule der Bauwirtschaft war immer in der Lage, unabhängig von den Umständen zu innovieren und sich anzupassen. Dasselbe wird bei dieser Gelegenheit zum Wohle der Arbeitnehmer, der Wirtschaft, der Schweiz von heute und jener der Zukunft gelten.

Der Vorstand  von  bauenwallis  verfolgt  die  Entwicklung  der  Situation  genau  und  wird  die  seinen  Mitgliedern zur Verfügung stehenden Informationen auf der Grundlage der verfügbaren Informationen  und offiziellen Entscheidungen aktualisieren.  

 

bauenwallis 1951 Sitten
Postfach 330 Rue de l'Avenir 11
Tel. 027 327 32 17/13
powered by /boomerang - Photos: Olivier Maire