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Ja zur Reform des Eidgenössischen Steuersystem für Unternehmen und Stärkung der AHV

bauenwallis unterstützt die eidgenössische Vorlage über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, die am 19. Mai zur Volksabstimmung gelangt. Sie schafft die unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Unternehmen ab, fördert die Innovation und ermöglicht die Stärkung der AHV-Finanzen, damit die Renten mittelfristig gesichert sind.

Die vom eidgenössischen Parlament vorgeschlagene Reform ermöglicht mit der Aufhebung der unterschiedlichen Steuerprivilegien die Einhaltung der internationalen Regelungen und trägt mit vorteilhaften Rahmenbedingungen weiterhin zur Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts bei. Davon profitieren insbesondere unsere Unternehmen, für die global gesehen die Steuerbelastung sinken wird. Ausserdem können mit dem Kompromiss der eidgenössischen Räte mittelfristig die Finanzierungsprobleme der AHV gelöst werden, indem ihr jährlich zusätzliche 2 Milliarden Franken zufliessen. Ziel ist es, eine dringende politische, wirtschaftliche und soziale Forderung zu erfüllen.

Der vorgeschlagene Kompromiss ist das Ergebnis einer typisch schweizerischen Reflexion, die in der Lage ist, dringende Probleme zu lösen und auf ein Anliegen der Wirtschaftlichkeit zu antworten.

Dank dieser Reform gelten für inländische und ausländische Unternehmen die gleichen Besteuerungsregeln. Zudem profitieren sie von einer Rechtssicherheit, die für eine langfristige Planung oder Investition absolut notwendig ist. Mit den neuen steuerlichen Massnahmen können zudem Forschung und Entwicklung gefördert werden, was völlig im Interesse der KMU liegt.

Die kantonale Autonomie wird gewährleistet, denn jeder Kanton kann sein eigenes Projekt ausgestalten. bauenwallis begrüsst diesbezüglich die Absicht des Staatsrats, im Wallis den tiefsten Satz für die Gewinnsteuer von Unternehmen einzuführen, deren Gewinn CHF 250'000 nicht übersteigt. Diese Unternehmen stellen den weitaus grössten Teil unseres Wirtschaftsgefüges dar. Das vom Staatsrat vorgeschlagene Projekt wird die Steuerbelastung der Unternehmen reduzieren.

Schliesslich ermöglicht die Bundesreform durch die Erhöhung des kantonalen Anteils der direkten Bundessteuer (DBS) von 17% auf 21% eine vertikale Finanzierung durch den Bund, ganz zum Vorteil der Kantone. Für den Kanton Wallis entspricht dieser Zuwachs 17 Millionen Franken zusätzlich. Alles im Interesse auch der Gemeinden, seit die Bundeskammern den Kantonen den Beitritt zur Gewährung von Entschädigungen auferlegt haben.

Wenn dieses ausgewogene Projekt abgelehnt wird, müssen Kantone, Gemeinden und Städte auf die geplante finanzielle Kompensation der Eidgenossenschaft verzichten. Ausserdem müsste die Schweiz ihre Steuersysteme trotzdem aufheben. Dies würde jedoch ohne die notwendigen Reflexionen und globalen Massnahmen geschehen, so dass die Kantone wegen der fehlenden eidgenössischen Struktur einen erbitterten Steuerwettbewerb führen könnten, welcher der gesamten Wirtschaft grossen Schaden zufügen würde. Schließlich konnte die lang erwartete kantonale Reform nicht umgesetzt werden.

 

Kontakte :

  • Alain Métrailler, Präsident bauenwallis – 079 230 99 77
  • Chiara Meichtry-Gonet, Generalsekretärin bauenwallis  –  079 238 79 60

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